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Jugend

Kinder und Jugendliche, die am Schießtraining teilnehmen möchten, benötigen die Erlaubnis ihrer Eltern. Hierfür muss eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten unterschrieben den Trainern überreicht werden.
Sie können bei uns ohne Altersgrenze (empfehlenswert ab etwa 10 Jahren) Lichtgewehr, ab 12 Jahren Luftgewehr oder – pistole sowie ab 14 Jahren Kleinkalibergewehr oder -pistole schießen.

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